nach vfdb-Richtlinie 01/01 oder Anlage 2 zum Bauvorlagenerlass

Das Brandschutzkonzept beinhaltet die Einzelmaßnahmen aus
- vorbeugendem baulichen sowie anlagentechnischen Brandschutz,
- organisatorischem (betrieblichen) Brandschutz
- und abwehrendem Brandschutz.
Unter Berücksichtigung
- der Nutzung,
- des Brandrisikos
- und des zu erwartenden Schadensausmaßes
werden im Brandschutzkonzept die Einzelkomponenten und ihre Verknüpfung
im Hinblick auf die Schutzziele beschrieben.
Das Brandschutzkonzept ist auf den Einzelfall abgestimmt und dient zur Vorlage
bei der Genehmigungsbehörde außerdem als Grundlage für die
- Planung des Gebäudes
- Fachplanung, Bauausführung und Koordination der Gewerke
- Abnahme und die wiederkehrenden Prüfungen
- Nutzung des Gebäudes
- Organisation des betrieblichen Brandschutzes
- Einsatzplanung der Feuerwehr.